Rechtsprechung
BVerwG, 20.12.2012 - 2 B 144.11, 2 B 144.11 (2 C 29.12) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, EGRL 78/2000
Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1 - Wolters Kluwer
Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 für in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte i.R.d. Vergleichbarkeit mit verheirateten Beamten
- rewis.io
Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Gewährung eines Familienzuschlags der Stufe 1 für in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte i.R.d. Vergleichbarkeit mit verheirateten Beamten - datenbank.nwb.de
Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 24.02.2009 - 9 K 2016/08
- VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
- BVerwG, 20.12.2012 - 2 B 144.11, 2 B 144.11 (2 C 29.12)
- BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 2 B 144.11
Das Verfahren erscheint geeignet, im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beizutragen, ob sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren wäre (im Anschluss an Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44). - BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 2 B 144.11
Das Verfahren erscheint geeignet, im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) beizutragen, ob sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren wäre (im Anschluss an Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; …
- ob die Richtlinie 2000/78/EG betreffend die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist bzw. ob es gegen den Äquivalenzgrundsatz oder gegen den Effektivitätsgrundsatz verstößt, wenn der verpartnerte Beamte Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah, nämlich vor dem Ende des laufenden Haushaltsjahrs, beantragen bzw. anzeigen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - BVerwG 2 B 144.11 -, juris, Beschluss vom 20.8.2013 - BVerwG 2 C 29.12 -), wann die Verjährungsfrist zur Geltendmachung dieser Ansprüche zu laufen beginnt. - OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15
Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung
- ob die Richtlinie 2000/78/EG betreffend die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist bzw. ob es gegen den Äquivalenzgrundsatz oder gegen den Effektivitätsgrundsatz verstößt, wenn der verpartnerte Beamte Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah, nämlich vor dem Ende des laufenden Haushaltsjahrs, beantragen bzw. anzeigen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - BVerwG 2 B 144.11 -, juris, Beschluss vom 20.8.2013 - BVerwG 2 C 29.12 -), -.